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Antennengemeinschaften vor Befreiung von Vergütungspflicht?

Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat mit 16:0 Stimmen den Antrag Sachsens beschlossen, nach dem Antennengemeinschaften zukünftig von der Vergütungspflicht befreit werden sollen.

Ein entsprechender Prüfauftrag geht nun an die Bundesregierung. Carsten Körber, Zwickauer CDU-Bundestagsabgeordneter, begrüßt den Vorstoß des Freistaates: „Ich freue mich, dass Sachsen dafür gesorgt hat, dass endlich Fahrt in dieses Thema kommt. Seit Jahren schon halte ich die Gebührenpflicht für unsere Antennengemeinschaften für ein großes Ärgernis. Ich unterstützte den Antrag daher uneingeschränkt“.

Die Antennengemeinschaften waren seit den 1980er Jahres in Ostdeutschland entstanden. Besonders im ländlichen Raum haben viele Menschen mit viel Engagement Satellitenschüsseln errichtet und in ihren Dörfern und Gemeinden Kabel in die Haushalte verlegt, um Westfernsehen empfangen zu können. Antennengemeinschaften leiten die über eine Gemeinschaftsantenne empfangenen Fernseh- und Radioprogramme durch ein Kabelnetz an die Empfangsgeräte ihrer Mitglieder weiter.

Der sächsische Justizminister Sebastian Gemkow: „Wir wollen damit eine Gerechtigkeitslücke schließen. Während auch große Wohnungseigentümergemeinschaften nach aktueller Rechtslage Rundfunk- und Fernsehsendungen kostenlos empfangen können, werden Antennengemeinschaften mit GEMA-Kosten belastet. Letztlich versorgen aber auch diese Gemeinschaften lediglich ihre Mitglieder mit Rundfunk- und Fernsehprogrammen. Hier drohen den Antennengemeinschaften hohe Zahlungen, die letztlich von den Mitgliedern übernommen werden müssen. Gerade im ländlichen Raum wird der Rundfunk- und Fernsehempfang dadurch erheblich verteuert.“

„Auch in der Region Zwickau sind mehrere Antennengemeinschaften durch die drohenden GEMA-Gebühren in ihrer Existenz bedroht. Hier ist endlich der Bundesgesetzgeber gefordert, eine sachgerechte und vernünftige Lösung zu finden. Diese kann für mich nur heißen: keine GEMA für Antennengemeinschaften. Zusammen mit meinen Kollegen aus Sachsen und den anderen ostdeutschen Bundesländern werde ich mich dafür stark machen, dass wir hier endlich zu einer fairen Lösung für die Betroffenen kommen“, ergänzt Körber.

Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Dresden entschieden, dass Antennengemeinschaften zumindest dann verpflichtet sind, Gebühren an die GEMA für die Weiterleitung der Sendungen zu bezahlen, wenn die Antennengemeinschaft nach ihrer Satzung grundsätzlich jedem offen steht. Der Bundesgesetzgeber muss gesetzliche Vorgaben schaffen, die es den Gemeinschaften ermöglichen, rechtssichere Satzungen zu gestalten, so dass eine Vergütungspflicht gar nicht erst entsteht.