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Bei Kinderrechten besteht keine verfassungsrechtliche Lücke

Dem Zwickauer Bundestagsabgeordneten Carsten Körber ist es wichtig, eine offene und differenzierte gesellschaftliche Diskussion zum Thema Kinderrechte im Grundgesetz zu führen.

Körber stellt heraus, was bereits jetzt gilt: „Kinder sind Grundrechtsträger von Anfang an, ihre Menschenwürde, ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit haben Verfassungsrang. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen. Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient: eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.

Der Mittelpunkt dieser Überlegungen ist und bleibt das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung darstellt. Die Familie ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen. Dieses sorgsam austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat wollen wir bewahren.

Deshalb lehne ich eine Übernahme von Kinderrechten ins Grundgesetz klar ab, die das Kräfteverhältnis zwischen Staat, Kindern und ihren Eltern verändern würde. Ich habe die Befürchtung, dass der Staat hier Rechte ableiten könnte, die ihn zu stark in die inneren Familienangelegenheiten eingreifen lassen. Als Union treten wir für eine kindgerechte Gesellschaft ein, aber diese lässt sich nur im Zusammenspiel mit und in den Familien erreichen. Deshalb ist aus meiner Sicht eine solche Regelung überflüssig, da Kinder, wie eingangs erwähnt, bereits Grundrechtsträger sind und eine Zusammenarbeit mit den Eltern vorzuziehen ist.“

Konkret ist nach dem am Donnerstag, dem 28. November 2019, im Deutschen Bundestag vorgestellten Entwurf des Bundesjustizministeriums eine Änderung von Artikel 6 des Grundgesetzes geplant, in dem das Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat geregelt ist.

Körber betont abschließend: „Bei Kinderrechten besteht keine verfassungsrechtliche Lücke. Es darf keine Einmischung des Staates in Familien geben.“

In einer Arbeitsgruppe haben Bund und Länder über die Umsetzung des Koalitionsvertrags und die Ausgestaltung sowie Zielsetzung ausdrücklich benannter Kinderrechte im Grundgesetzt beraten. Ein aktueller Entwurf des Bundesjustizministeriums liegt bei der Bundesregierung zur Ressortabstimmung vor. Im Anschluss daran wird das parlamentarische Verfahren starten.