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Aufbruchspaket für Deutschland verabschiedet!

Zweiter Nachtragshaushalt 2020 in trockenen Tüchern

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 1. Juli 2020 den Zweiten Nachtragshaushalt 2020 und das Haushaltsbegleitgesetz festgezurrt. Das Plenum des Deutschen Bundestages wird den Nachtragshaushalt in seiner Sitzung am 2. Juli 2020 endgültig beschließen.

Wir setzen mit dem heutigen Beschluss das Konjunkturpaket der Koalition im Bundeshaushalt 2020 um. Die Rekord- Neuverschuldung von 217,8 Mrd. Euro macht uns nicht glücklich, aber sie ist angesichts der Schwere des wirtschaftlichen Einbruchs infolge der Corona-Pandemie unerlässlich. Wir können gegen die Steuerausfälle von 65 Mrd. Euro gegenüber 2019 und die erheblichen Mehrausgaben zum Erhalt unserer Arbeitsplätze und Unternehmen nicht ansparen. Für dieses Ausmaß gibt es kein Kürzungspotenzial im Bundeshaushalt, jedes Hinterhersparen wäre ökonomisch verheerend.

Wir haben im Haushaltsausschuss gegenüber dem Regierungsentwurf zum Zweiten Nachtragshaushalt 2020 eine Reihe von Verbesserungen vorgenommen. Die Nettokreditaufnahme wird von 62,5 Mrd. Euro auf rund 61,8 Mrd. Euro abgesenkt. Die Gesamt-Neuverschuldung 2020 sinkt damit von 218,5 Mrd. Euro auf 217,8 Mrd. Euro. Grund dafür ist insbesondere die Umbuchung von 750 Mio. Euro aus dem Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ in den Einzelplan des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Die wichtigsten Änderungen, die wir im Haushaltsausschuss am 1. Juli 2020 beschlossen haben, betreffen die folgenden Bereiche:

Sport, Kultur/BMI

Wir stellen 200 Mio. Euro als Corona-Überbrückungshilfe für Profisportvereine zur Verfügung. Zielgruppe sind Vereine und Unternehmen im (semi-)professionellen Wettbewerb der 1. und 2. Liga (Männer und Frauen) und im Fußball auch der 3. Liga (Männer), darunter olympische und paralympische Individual- und Mannschaftssportarten (Basketball, Handball, Volleyball, Eishockey sowie weitere Einzelsport-arten). Ausgenommen ist der Männerfußball der 1. und 2. Bundesliga.

Wir erhöhen die Programmmittel für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur um 600 Mio. Euro, darunter 5 Mio. Euro Baransatz für 2020 und 595 Mio. Verpflichtungsermächtigungen (VE).

Altersgerechtes Wohnen/BMI

Wir stocken die Programmmittel für das KfW-Programm „Altersgerechtes Umbauen“ um 50 Mio. Euro auf, darunter 7,5 Mio. bar und 42,5 Mio. VE.

Digitale Transformation des Verlagswesens /BMWi

Wir wollen einen einmaligen Beitrag in Höhe von 220 Mio. Euro (20 Mio. bar und 200 Mio. VE) für den Erhalt der Medienvielfalt und -verbreitung in Deutschland sowie die Stärkung des Journalismus und darin tätiger Medienschaffender leisten. Der bisher gesperrte Titel über 40 Mio. Euro für die Zusteller von Zeitungen und Anzeigenblätter im Einzelplan des BMAS entfällt.

Außeruniversitäre Forschung/BMBF und BMWi

Das Konjunkturpaket sieht Mittel im Umfang von 500 Mio. Euro für die außeruniversitäre Forschung vor. Davon werden 400 Mio. Euro dem Einzelplan des BMBF zugeordnet. Gegenüber dem Regierungsentwurf wird im Haushaltsvermerk die Einschränkung auf Projekte mit Beginn bis zum 3. Juni 2020 gestrichen und die Förderung auf Zukunftsfelder der anwendungsorientierten Forschung ausgeweitet.

Die weiteren 100 Mio. Euro entfallen auf den Einzelplan des BMWi. Davon stehen 50 Mio. Euro für die Industrieforschung für Unternehmen und 50 Mio. Euro für das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) für industriebezogene Forschungsprojekte zur Verfügung.

Behindertenhilfe/BMAS

Wir gewähren 100 Mio. Euro als Zuschüsse für Einrichtungen der Behindertenhilfe und Inklusionsunternehmen, die von der Covid19-Pandemie besonders betroffen sind.

Verkehr/BMVI

Für das Vorziehen von Straßen-Bauabschnitten (Bundesstraßen und Autobahnen) werden 680 Mio. Euro bereitgestellt.

Das Sofortprogramm zur Attraktivitätssteigerung der Bahnhöfe wird um 40 Mio. Euro aufgestockt.

170 Mio. Euro gewähren wir als Beihilfen für Vorhaltekosten für stillgelegte Reisebusse, die durch das Verbot von Reisebusreisen vom 16.03.2020 ausschließlich im Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden.

Zur Kompensation von Einnahmeausfällen von Seelotsen infolge des Rückgangs der Seeverkehre werden vorübergehende Beihilfen in Höhe von 8 Mio. Euro bereitgestellt.

Kinder- und Jugendhilfe/BMFSFJ

Gemeinnützige Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe, darunter der internationale Jugendaustausch, erhalten 100 Mio. Euro.

Energie- und Klimafonds (EKF)

Zur Aufstockung des Park- und Grünflächenprogramms werden zusätzlich 100 Mio. Euro (20 Mio. Euro bar und 80 Mio. Euro VE) bereitgestellt.

Kohleausstieg/Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen

Die finanziellen Zusagen des Bundes an die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen werden haushalterisch in zwei neuen Titelgruppen in den Einzelplänen 60 und 12 verbindlich und überprüfbar abgebildet. Damit entfällt die Notwendigkeit eines eigenen Sondervermögens.

Die vom Haushaltsausschuss beschlossenen Mehrausgaben werden durch Absenkung von Vorsorgetiteln im Einzelplan 60 gegenfinanziert, sodass die Neuverschuldung nicht erhöht werden muss.

Die Neuverschuldung von rund 217,8 Mrd. Euro in diesem Jahr kann nur bewilligt werden, wenn erneut die Ausnahme von der Schuldenbremse gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes von der Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages beschlossen wird. Mit der Covid19-Pandemie liegt eine außergewöhnliche Notsituation vor, die sich der Kontrolle des Staates entzieht. Der Bund darf damit ausnahmsweise eine höhere Neuverschuldung eingehen als regulär möglich ist. Die Schuldenbremse des Grundgesetzes schreibt aber auch vor, dass bei außerordentlicher Schuldenaufnahme ein verbindlicher Tilgungsplan beschlossen wird. Danach werden wir ab 2023 über 20 Jahre die übermäßigen Schulden zurückzahlen.

Nach der Rekord-Neuverschuldung in diesem Jahr müssen wir in den nächsten Jahren die Defizite wieder absenken und zum Pfad ausgeglichener Haushalte zurückkehren.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat die Nachhaltigkeit der Staatsfinanzen auch weiter im Blick. Dafür ist uns der Konsolidierungsweg der letzten zehn Jahre nach der Finanzkrise mit Überschüssen von 2014 bis 2019 Vorbild. Er gelang ohne Steuererhöhungen und Sonderabgaben. Wir brauchen auch jetzt keinen Corona-Soli und keine Vermögensabgabe oder Reichensteuer. Entscheidend ist Wirtschaftswachstum. Wenn viele Menschen in Arbeit sind und die Unternehmen gute Gewinne machen, werden die Steuereinnahmen automatisch steigen, insbesondere über die Lohn- und Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer. Gleichzeitig werden wir die Ausgabenzuwächse auf das Notwendigste beschränkt halten müssen.