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Bund entlastet Kommunen bei coronabedingten Steuerausfällen

Der Bundestag hat am Donnerstag, dem 17. September 2020 eine deutliche Entlastung der Kommunen beschlossen. Mit der Änderung der Grundgesetzartikel 104a und 143h hat die schwarz-rote Koalition den rechtlichen Rahmen für die im Corona-Konjunkturpaket beschlossene finanzielle Entlastung der Kommunen geschaffen.

Der Zwickauer Haushaltspolitiker Carsten Körber erläutert die Neuregelung: „Wir schaffen eine einmalige Ausnahmeregelung, die es uns als Bund ermöglicht, den Kommunen, die ja besonders unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu leiden haben, im Jahr 2020 einen pauschalen Ausgleich der pandemiebedingten Gewerbesteuerausfälle zu gewähren. Dieser Ausfall wird jeweils zur Hälfte durch Bund und Länder finanziert.

Die Kosten für die durch Bund und Länder im Jahr 2020 zu kompensierenden Gewerbesteuerausfälle belaufen sich auf rund 6,134 Milliarden Euro für den Bund und 4,834 Milliarden Euro für die Länder. Der Freistaat Sachsen erhält davon 312 Millionen Euro, der Bundesanteil allein beläuft sich dabei auf 275 Millionen Euro.

In einem weiteren Schritt profitieren die neuen Länder durch eine künftige Entlastung bei den Erstattungen für die Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR. „Hier, so führt Körber weiter aus, „übernimmt der Bund ab sofort einen Anteil von 50 statt bisher 40 Prozent. Der Länderanteil sinkt analog von 60 auf ebenfalls 50 Prozent. Durch diese Änderung erzielen die ostdeutschen Kommunen im nächsten Jahr Einsparungen von 343 Millionen Euro, die Kommunen im Freistaat Sachsen allein 101 Million Euro.“

Als dritten Punkt erhöhen wir künftig den Bundesanteil an den Ausgaben für die Leistungen für Arbeitssuchende in der Grundsicherung. Zur weiteren Stärkung der Finanzkraft der Kommunen wird der Bund dauerhaft weitere 25 Prozent und insgesamt bis knapp unter 75 Prozent der Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende übernehmen. Diese Kosten belaufen sich für den Bund in diesem Jahr auf rund 3,4 Milliarden Euro. Die Kreise und kreisfreien Städte werden im gleichen Umfang entlastet.