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Bundestag beschließt mit breiter Mehrheit Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am Mittwoch, dem 18. November 2020 über das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite abgestimmt. Mit breiter Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Grünen wurde der Gesetzentwurf angenommen.

Der Zwickauer Bundestagsabgeordnete Carsten Körber hat heute dem Beschluss zur Änderung des Dritten Gesetzes zum Schutz bei einer epidemischen Lage von nationaler Trageweite zugestimmt. Damit wird die Rechtsgrundlage für erforderliche Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona- Pandemie konkretisiert. „Ich habe dafür gestimmt“, äußerte sich Carsten Körber zu seiner Entscheidung, „ denn entgegen der vielerorts verbreiteten Falschbehauptungen stärkt dieses Gesetz die Rechte des Bundestages, und schmälert sie nicht. Der Bundestag hat die Möglichkeit, festzustellen, dass es eine Pandemiesituation gibt. Diese Feststellung nach dem Infektionsschutzgesetz ist Voraussetzung für die Ermächtigung nach dem Bevölkerungsschutzgesetz. Heute verlängern wir die Feststellung der Pandemiesituation bis zum 31. März 2021 und stärken zugleich die Rechte des Parlaments, indem wir der Regierung auf Grundlage des heute geänderten Bevölkerungsschutzgesetzes einen klar definierten, engen Handlungsrahmen setzen. So stärken wir unsere Demokratie in Pandemiezeiten.“ Im Vorfeld erreichten Körber zahlreiche Mails, Anrufe und Musterschreiben, gegen die Änderung zu stimmen.

Viele der in den Musterschreiben und sozialen Medien genannten Argumente gegen die Gesetzesänderung sind falsch und populistisch. Carsten Körber weist darauf hin, wie wichtig es ist, sich nicht allein auf einseitige Informationen aus den sozialen Netzwerken zu verlassen, sondern sich vor allem auch bei seriösen Medien und beispielsweise auf den Seiten des Bundestages über die Gesetzesänderung zu informieren.

Die Behauptung, dieses Gesetz wäre ein Ermächtigungsgesetz wie 1933, ist falsch. Hierzu Körber weiter: „Diese Gesetzesänderung ernsthaft mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 zu vergleichen, das Hitler und den Nationalsozialisten den Weg in die Diktatur geebnet hat, ist absolut geschichtsvergessen und verharmlost die NS-Diktatur. Wer behauptet, dass die Bundesregierung das Grundgesetz und die Grundrechte abschaffen will, ist ein Opfer von rechtsradikalen Bauernfänger und lässt sich für deren Zwecke instrumentalisieren, unser demokratisches System zu verunglimpfen. Die Stimmungsmache von Populisten und Verschwörungstheoretikern ist infam. In unserem Land darf jeder jederzeit demonstrieren und seine Meinung äußern. Das ist gut und richtig so, aber man sollte auch immer darauf achten, an wessen Seite man mitläuft. Nicht alle, aber einige derjenigen, die heute zur Demonstration aufgerufen haben, sind keine besorgten Bürger, sondern Rechtsradikale, die unser demokratisches System abschaffen wollen.“

Die Behauptung, die Bundesregierung hebele dauerhaft die Grundrechte aus, ist falsch. Die Bundesregierung wird nicht dazu befähigt, die Grundrechte der Bürger längerfristig oder sogar dauerhaft umfassend und nachhaltig zu beschneiden. Auch Grundrechte haben Grenzen. Diese beginnen dort, wo die Grundrechte anderer beginnen. In der derzeitigen Krise stärken wir durch die Grundrechtsbeschränkung einzelner die Gesellschaft als Ganzes. Nur wenn wir alle zusammenstehen, werden wir die Corona-Pandemie auf Dauer bekämpfen können.

Die Behauptung, es wird eine Impfpflicht eingeführt, ist falsch. Die oftmals von Verschwörungstheoretikern und Populisten geschürte Angst vor einer landesweiten Impfpflicht ist absolut unbegründet. Es wird keine Impfpflicht geben. Die Bundesregierung wird ein Impfkonzept erarbeiten, dass eine ausreichend hohe Impfquote auf freiwilliger Basis sicherstellt. Auch wird keiner Bürgerin und keinem Bürger die Einreise nach Deutschland aus dem Ausland verweigert, wenn keine Impfung gegen das Corona-Virus vorliegt. Nach Einführung eines Impfstoffes kann es allerdings empfehlenswert sein, eine Impfdokumentation vorzulegen, um eine Quarantäne in Risikogebieten zu umgehen. Für die weitere Eindämmung des Virus sind Kontaktbeschränkungen und Hygieneregeln unumgänglich.

Hintergrund

Die Bundesregierung hat nach starkem Ansteigen der Fallzahlen bei Coronaerkrankungen eine Gesetzesänderung des Dritten Gesetzes zum Schutz bei einer epidemischen Lage von nationaler Trageweite beschlossen. Um die gesetzlichen, temporären Änderungen im Alltag der Bürger und Bürgerinnen rechtssicher zu gestalten und die Pandemie bis zur Verteilung eines Impfstoffes einzudämmen, stimmte der Bundestag mit großer Mehrheit für den Entwurf.

Foto: CDU/Tobias Koch