Finanzen Quelle Cdu Christiane Lang

Stundung Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April

Es ist noch kurzfristig gelungen, dass alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen sich die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen können.

Bitte denken Sie daran, dass sich die betroffenen Unternehmen bis spätestens am Donnerstag, 26. März 2020, formlos unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden müssen, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, um sich diese für den Monat März stunden zu lassen.

Ein Musterantrag für die Krankenkasse finden Sie, als Word und PDF-Datei, hier zum Download.

Die Pressemitteilung des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie hier: PM GKV-Spitzenverband