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Klare Regelungen bei der Bekämpfung der Pandemie: Körber unterstützt Initiative von 52 Unionsabgeordneten

Der Coronagipfel der Bundeskanzlerin mit den 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, der für kommenden Montag geplant war, wurde kurzfristig abgesagt. „Diese Absage finde ich sehr bedauerlich“, äußert sich der Zwickauer Bundestagsabgeordnete Carsten Körber.

„Wir alle wollen so schnell wie möglich zu einem normalen Leben zurück. Wir alle wollen bald wieder in den Urlaub fahren können. Um das zu erreichen, brauchen wir – gerade vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen – weder langes Reden noch das Verschieben von Terminen, sondern das verlässliche und klare Umsetzen bestehender Regeln“, betont Körber.

Körber weiter: „Obwohl es bereits ein zwischen Bund und Ländern vereinbartes Regelungswerk gibt, interpretieren die Länder dies unterschiedlich. Was wir brauchen, ist nicht zwingend ein bundesweiter Shutdown von Flensburg bis Garmisch, sondern eine einheitliche Anwendung von Regeln in Abhängigkeit von den jeweiligen Inzidenzen. Klarheit, Nachvollziehbarkeit und Verständlichkeit sind zwingende Voraussetzungen für die Akzeptanz jedweden Handelns.“

„Deshalb unterstütze ich die Initiative zur zentralen Regelung der Pandemieaufgaben der Unionsabgeordneten Dr. Norbert Röttgen, Johann Wadephul und Yvonne Magwas“, so Körber abschließend.

Bisher haben sich 52 Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Initiative zur Anpassung des Infektionsschutzgesetzes angeschlossen. Ziel der Anpassung ist es, auch dem Bund den Erlass von Rechtsverordnungen zu ermöglichen.

Hintergrund und Wortlaut der Initiative:

Bundestag und Bundesrat haben mehrfach festgestellt, dass die weltweite COVID-19 - Pandemie für Deutschland eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" bedeutet. Entsprechend sind nationale Gesetze angepasst worden, vor allem das Infektionsschutzgesetz des Bundes stellt inzwischen alle notwendigen Instrumente für angemessenes Handeln in der Pandemie bereit. Die Entscheidung, von den Instrumenten Gebrauch zu machen, liegt in der gegenwärtigen Fassung des Gesetzes bei den Ländern, die in dem Format der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten ein Jahr lang ihr Handeln in der Pandemie bundesweit miteinander abgestimmt haben. Zuletzt und andauernd ist aber eine Einigung auf gemeinsames Handeln nicht mehr möglich gewesen. Dadurch wurde die Schwäche des Infektionsschutzgesetzes sichtbar, die darin besteht, dass dieses Gesetz nur die Landesregierungen zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt, mit denen die Ziele des Gesetzes erfüllt werden sollen, nicht aber die Bundesregierung. Der Bundestag muss diese Lücke im Infektionsschutzgesetz zügig schließen. Es ist eine Frage unserer Verantwortung als Bundesgesetzgeber, dem Bund (zusätzlich) dieselben Handlungsmöglichkeiten zu geben wie den Ländern, nämlich durch Rechtsverordnung die Durchsetzung der nationalen Ziele des Infektionsschutzgesetzes zu gewährleisten. Da zudem der Bund die wesentlichen finanziellen Folgen trägt, muss er mindestens auch Regelungskompetenz für die eigentlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie erhalten. Die Zeit drängt. Mit jedem Zuwarten werden die Schäden größer. Wir fordern daher, dass die Koalitionsfraktionen baldmöglichst einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einbringen.