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links-gelbe Ampelkoalition plant verfassungswidrigen Nachtragshaushalt

Die links-gelbe Ampelkoalition plant direkt in der zweiten Woche, in der sie Regierungsverantwortung trägt, einen äußerst fragwürdigen Nachtragshaushalt mit 60 Milliarden Euro an zusätzlichen Schulden. Dieser ist mit der Schuldenbremse nicht vereinbar und verstößt gegen das Grundgesetz.

Für 2021 hat die bisherige, unionsgeführte Bundesregierung eine Nettokreditaufnahme von 240 Milliarden Euro beschlossen. „Dieses Kreditvolumen, das explizit zur Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen der Corona-Bekämpfung gedacht ist, wurde bisher in Höhe von voraussichtlich 180 Milliarden Euro ausgeschöpft. Mehr Geld ist für Corona-Maßnahmen im laufenden Jahr nicht nötig“, erklärt der CDU-Haushaltspolitiker Carsten Körber aus Zwickau anlässlich der Plenardebatte am heutigen Donnerstag.

„Laut Grundgesetz müsste der verbliebe Kreditrahmen über 60 Milliarden Euro verfallen. Jetzt aber plant Finanzminister Lindner den haushaltspolitischen Sündenfall. Er möchte die Gelder für den Klimaschutz umwidmen. Das klingt erstmal gut, verletzt aber die Schuldenregel nach Art. 115 Grundgesetz, da diese eine außergewöhnliche Notsituation verlangt. Die liegt aber nicht vor, nur weil die Ampelkoalitionäre im Wahlkampf und in ihrem Koalitionsvertrag zu vielen zu viel versprochen haben. Das fällt ihnen jetzt auf die Füße. Zudem ist es nicht zulässig, heute Kredite aufzunehmen für Geld, das man erst ab 2023 ausgeben möchte. Das aber will der Finanzminister. Das ist nicht weniger als ein vorsätzlich geplanter Bruch der Verfassung.“

Diese Sichtweise bestätigen auch zahlreiche Verfassungsrechtler und auch der Bundesrechnungshof. Aus diesen Gründen wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Normenkontrollklage erheben.

Carsten Körber: „Herr Lindner will 60 Milliarden unnötige Schulden machen. Schulden, die unsere Kindern und Enkel in Zukunft zurückzahlen müssen. Was der Finanzminister hier abliefert, ist kein Signal von Handlungsfähigkeit und kein Ausdruck von Gestaltungswillen. Was die Koalition abliefert, ist ein haushaltspolitisches Armutszeugnis, das man von einem aufrechten Liberalen nicht erwartet hätte.“

Am Donnerstag, dem 16. Dezember 2021, fand im Bundestag die 1. Lesung des II. Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 statt. Die 2./3.Lesung ist für den 28.01.2022 geplant, die abschließende Befassung im Bundesrat für den 11.02.2022.