Carsten Körber MdB Foto Tobias Koch

Investitionen in unsere Freiheit, Sicherheit und in unseren Wohlstand

Zur Verabschiedung der Grundgesetzänderungen im Deutschen Bundestag am 18. März 2025 erklärt der Haushaltspolitiker und Vorsitzende der CDU-Landesgruppe Sachsen im Deutschen Bundestag, Carsten Körber MdB:

Der Deutsche Bundestag hat am 18. März 2025 mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes im Rahmen der Finanzverfassung beschlossen. Die Grundgesetzänderung betrifft drei Säulen:

  1. Säule: Verteidigungsausgaben, Ausgaben für den Zivil- und Bevölkerungsschutz, für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten oberhalb von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts nehmen wir von der Schuldenregel des Grundgesetzes aus.
  2. Säule: Die Regeln zur Schuldenbremse für die Länder werden so angepasst, dass den Ländern zukünftig – analog zum Bund – eine jährliche Neuverschuldung in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gestattet ist.
  3. Säule: “Sondervermögen“ von 500 Mrd. EUR mit einem Bewilligungszeitraum von zwölf Jahren für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Ein Teilbetrag des Sondervermögens von 100 Mrd. EUR kommt den Ländern und Kommunen für eigene Investitionen zugute. Sachsen bekommt damit 500 Mio. € pro Jahr. Weitere 100 Mrd. EUR aus dem Sondervermögen werden dem Klima- und Transformationsfonds zugeführt.

Ich habe der Grundgesetzänderung nach intensivem Abwägen zugestimmt, wenngleich ich mir die Entscheidung - insbesondere aus meiner Verantwortung als Haushälter heraus – nicht leicht gemacht habe. Ich bin jedoch überzeugt, dass sie Deutschlands Verteidigungsfähigkeit stärkt und uns Freiheit und Frieden in Europa sichert. Sie schafft zudem die Voraussetzungen für die Erreichung unserer Klimaziele und für eine moderne Infrastruktur für die Ertüchtigung von Brücken, Straßen, Autobahnen, Bahnstrecken, Digitalisierung oder Krankenhäusern.

Aufgrund irreführender Diskussionen zur rechtlichen Bedeutung bestimmter Formulierungen des Gesetzes möchte ich klarstellen, dass die Formulierungen der Grundgesetzänderung dem Gesetzgeber – also der Mehrheit des Deutschen Bundestages – großen Handlungsspielraum bei der konkreten Mittelverwendung belassen.

  1. Klimaschutzneutralität ist keine neue Staatszielbestimmung: Bereits seit über 30 Jahren ist der Schutz der „natürlichen Lebensgrundlagen“ in Art. 20a GG als Staatszielbestimmung genannt. Das Bundesverfassungsgericht hat 2021 entschieden, dass darunter auch Klimaschutz und perspektivisch Klimaneutralität zu verstehen ist. Das ist bereits heute geltendes Recht. Durch den neuen Art. 143h Abs. 1 GG wird diese Rechtslage nicht geändert. Bei dem neuen Artikel handelt es sich vielmehr um eine rein finanzverfassungsrechtliche Vorschrift, die auf das Sondervermögen begrenzt ist. Daraus ergibt sich kein neues und kein geändertes Staatsziel.
  2. Es gibt keine ausschließliche Zweckbindung Klimaschutz: Das Sondervermögen wird eingerichtet für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität. Es handelt sich um zwei getrennte, nebeneinanderstehende Zweckbestimmungen, die nicht gleichzeitig der Infrastruktur und der Klimaneutralität dienen müssen. Investitionen aus dem Sondervermögen sind nicht ausschließlich an Klimaschutz gebunden, sondern können auch unabhängig davon in Infrastruktur fließen.

Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind uns darüber im Klaren: Die neuen Verschuldungsmöglichkeiten sind eine kreditfinanzierte Investition auf unsere Zukunft. Eine bessere Infrastruktur ist die Voraussetzung für eine neue wirtschaftliche Dynamik in unserem Land. Sinnvoll sind diese Infrastrukturinvestitionen aber nur dann, wenn auch Wachstumsbremsen gelöst werden, z.B. durch eine Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Durch Veränderungen beim Bürgergeld, bei der Bekämpfung illegaler Migration und bei der Wirtschaft infolge des Wachstumspakets, auf die sich CDU, CSU und SPD teils bereits im Rahmen der Sondierungsgespräche verständigt haben, wird sich Deutschlands wirtschaftliche Situation verbessern, so dass die Sonderausgaben mit höheren Steuereinnahmen und massiven Einsparungen teilweise refinanziert werden können. Haushaltskonsolidierung muss allerdings dringend Gegenstand der weiteren Verhandlungen bleiben, denn selbstverständlich sind wir als Union fest entschlossen, die europäischen Fiskalregeln auch weiterhin einzuhalten und dafür Einsparmöglichkeiten zu suchen, wo immer sie möglich sind.

Wenn wir also die Wiederherstellung unserer Verteidigungsfähigkeit mit einer Modernisierung unserer Infrastruktur erreichen, und zugleich den berechtigten Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf einen handlungsfähigen Staat einlösen, sind die beschlossenen Grundgesetzänderungen aus meiner Sicht verantwortbar und angesichts der zum Teil langjährigen Verteilung nicht nur finanzierbar, sondern auch tragfähig.