Ci 122478 1

Organspende weiter nur mit Zustimmung

Im Bundestag wurde am Donnerstag, dem 16. Januar 2020, fraktionsoffen über verschiedene Gesetzentwürfe abgestimmt, um die Zahl der Organspenden in Deutschland spürbar zu erhöhen. Der Zwickauer Bundestagsabgeordnete Carsten Körber begründet sein Abstimmungsverhalten dazu:

"Es war eine respektvolle, sachliche und gute Debatte. Keiner der Abgeordneten hat sich die Entscheidung leicht gemacht und es gab keine Beschlussempfehlungen der Fraktionen. Solche Gewissensentscheidungen sind immer auch Werteentscheidungen. Ich habe großen Respekt für beide Positionen und deren Argumente.

Ich hatte nach Abwägung aller Argumente zunächst für die doppelte Widerspruchslösung von Gesundheitsminister Jens Spahn gestimmt. Diese hätte vorgesehen, dass alle Volljährigen in unserem Land potenzielle Organspender sind, solange nicht ausdrücklich widersprochen wird. Eine sehr weitreichende Umkehr des bestehenden Systems. Leider hat dieser Antrag keine Mehrheit im Parlament gefunden.

Deshalb habe ich im Anschluss für die sogenannte Zustimmungslösung, auch bekannt als Entscheidungslösung, gestimmt.

Wichtig ist, dass wir die Zahl der Organspenden in Deutschland merklich erhöhen. Denn die bisherigen Maßnahmen waren offensichtlich nicht ausreichend. Wenn laut Umfragen bis zu 80 Prozent der Deutschen sich vorstellen können, ein Organ zu spenden, aber gleichzeitig rund 10.000 Menschen in Deutschland auf eine lebensrettende Spende warten, müssen wir stärker für diese wichtige Entscheidung werben."

Die nun im Bundestag beschlossene Zustimmungslösung hält weitestgehend am bestehenden System fest, wonach jeder Bürger freiwillig und aktiv seine Bereitschaft zur Organspende dokumentieren muss. Es soll nun aber noch stärker über die Möglichkeiten der Organspende aufgeklärt werden, indem man in Ausweisstellen oder beim Arztbesuch regelmäßig zur Eintragung in das Spenderegister ermutigt werden soll.