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Abgeordnete der Unionsfraktion klagen gegen Nachtragshaushalt der Ampel

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Um die Belastungen der Corona-Pandemie abzufedern, hatte der Bundestag im Haushalt 2021 über eine Ausnahmeregelung im Grundgesetz beschlossen, dass Kredite in Milliardenhöhe aufgenommen werden können. Diese Ausnahmeregelung erlaubt in außergewöhnlichen Notsituationen die Aufnahme von Krediten außerhalb der normalen Regeln der Schuldenbremse. Ein Teil dieser Kredite wurde jedoch im Jahr 2021 nicht benötigt.

Die neue Bundesregierung unter Olaf Scholz übertrug mit dem zweiten Nachtragshaushaltsgesetz Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro auf ein Sondervermögen, den Energie- und Transformationsfonds. Die neue Bundesregierung führte an, dass die Klimakrise ebenso eine Notlage sei. Man könne die Kredite daher auch für Klimaschutz und die Energiewende einsetzen. Für welche Projekte genau und in welchem Zeitraum diese Kredite aufgenommen werden sollen, steht bisher nicht fest.

Die 197 Abgeordneten der Unionsfraktion halten dieses Vorgehen für verfassungswidrig und klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen dieses Gesetz. „Dies ist eine einfachgesetzliche Umgehung der Schuldenbremse.“ kritisiert der Unions-Fraktionschef Friedrich Merz. Er wies darauf hin, dass die Überschreitung der Grenzen der Schuldenbremse ausdrücklich nur in Verbindung mit der Corona-Pandemie vom Bundestag genehmigt worden sei.

Er betonte auch, dass es dabei nicht grundsätzlich um Mittel für Klimaschutz und die Energiewende gehe. „Dies ist keine Klage gegen ausreichende Mittel zur Bewältigung der Klimakrise.“ Aus Sicht der Unionsfraktion ist der Kampf gegen den Klimawandel notwendig. Die Projekte dafür müssen aber über den normalen Haushalt finanziert werden. Das sei eine Frage der richtigen Finanzierung und Priorisierung.