Bundeswehr

Sondervermögen Bundeswehr: Verhandlungserfolg der Union

Sinnvoll investiert: 100 Milliarden für die Bundeswehr

Das kurz nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine angekündigte Sondervermögen Bundeswehr steht. Nach mehreren Verhandlungsrunden einigten sich Union und Koalition darauf, den Topf mit 100 Milliarden Euro im Grundgesetz zu verankern. Die CDU/CSU-Fraktion konnte sich in sechs Punkten durchsetzen. So erreichte sie, dass das Geld ausschließlich der Bundeswehr zugutekommt. Außerdem wird in einem Gesetz festgelegt, dass Deutschland auch dann, wenn das Geld aufgebraucht ist, noch so viel in sein Militär investiert, dass es alle NATO-Anforderungen erfüllt.

Die Rüstungsgüter, die angeschafft werden sollen, sind in einem Wirtschaftsplan aufgelistet. Der Haushaltsausschuss wird die Ausgaben überwachen. Ferner wird es einen Tilgungsplan geben, wie das Geld zurückgezahlt werden soll. Auch das Beschaffungswesen soll reformiert werden, damit das Geld so effizient wie möglich ausgegeben wird.

Der neue Absatz 1 a in Artikel 87 a GG bildet die verfassungsrechtliche Grundlage für die Errichtung des Sondervermögens Bundeswehr unter Ausnahme von den Kreditbegrenzungsregelungen gemäß Artikel 109 Absatz 3 GG und Artikel 115 Absatz 2 GG. Der Bund wird damit ermächtigt, zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit ein Sondervermögen für die Bundeswehr mit eigener Kreditermächtigung in Höhe von einmalig bis zu 100 Milliarden Euro zu errichten. Die einmalige Kreditermächtigung wird so von der Kreditobergrenze der Schuldenregel des Grundgesetzes ausgenommen.