Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum zweiten Nachtragshaushalt 2021 ist ein Paukenschlag

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Karlsruhe stoppt Selbstbedienungsmentalität der Ampel-Regierung und stärkt Schuldenbremse nachhaltig

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum zweiten Nachtragshaushalt 2021 ist ein Paukenschlag. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde ein Bundeshaushalt für nichtig erklärt. Karlsruhe hat damit die Selbstbedienungsmentalität der Ampel-Regierung gestoppt und die Schuldenbremse nachhaltig gestärkt. Damit ist nicht nur der Klima- und Transformationsfonds, sondern auch die Finanzierung des „Doppel-Wumms“ von dem Urteil betroffen. Es ist schon jetzt absehbar, dass ein weiterer Schattenhaushalt – der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) ebenfalls verfassungswidrig ist.

Es ist gut, dass schuldenfinanzierten Sondervermögen, Haushaltstricksereien und einer Aushöhlung der Schuldenbremse ein Riegel vorgeschoben wurde. Das ist das Ende aller Schattenhaushalte, jedenfalls derer, die schuldenfinanziert sind. Damit bricht ein wesentlicher Eckpfeiler der Haushalts- und Finanzplanung der Regierung in sich zusammen. Die 60 Milliarden Euro, die die Ampel auf fremde Rechnung buchen wollte, muss die Ampel jetzt selbst beschaffen.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion sehen wir unsere Politik der ausgeglichenen Haushalte bestätigt. Die Schuldenbremse ist Markenkern der Union. Die von der Ampel praktizierte Ausnahmeklausel von der Schuldenbremse wäre zum schweren Schaden unserer Kinder und der dauerhaften Handlungsfähigkeit unseres Staates stark ausgeweitet worden. Insofern ist das Urteil aus Karlsruhe ein Geschenk für die Generationengerechtigkeit.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erwartet, dass Bundeskanzler und Bundesfinanzminister nun einen verfassungskonformen Bundeshaushalt 2024 vorlegen und den Dauerstreit in der Ampel um die Schuldenbremse beenden. Das ist eine Frage der politischen Führungsverantwortung für Deutschland. Die Bereinigungssitzung zum Haushalt 2024 am vergangenen Donnerstag hat daher aus Unionssicht nur unter Vorbehalt stattgefunden, da die Auswirkungen des BVerfG-Urteils noch gar nicht abzusehen sind. Deshalb wird morgen eine Experten-Anhörung zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 stattfinden. Die von der Ampel erzwungenen Beratungen der vergangenen Woche bergen die Gefahr, dass die Ampel erneut einen verfassungswidrigen Haushalt vorlegt und im nächsten Jahr ein Nachtragshaushalt verabschiedet werden müsste. Dies gilt es zu verhindern. Für die Union gilt: Rechtssicherheit muss im Haushaltsverfahren vor Schnelligkeit gehen.